Als Antwort auf eine Motion, die im Grossen Rat eingereicht wurde, liess der Staatsrat des Kantons Freiburg eine Vergleichsstudie der Regelungen für Mitglieder von Kantonsregierungen am Ende ihrer Amtszeit durchführen. Die geltenden Regelungen der anderen Kantone können in drei Hauptkategorien eingeteilt werden:

  • Auszahlung einer lebenslangen Rente
  • Versicherung bei der kantonalen Pensionskasse mit Zahlung einer Übergangsentschädigung
  • Versicherung nur bei der Pensionskasse des Staatspersonals

Die Einzelheiten der  Vergleichsstudie sind in einem Dokument zusammengefasst, das über den untenstehenden Link heruntergeladen werden kann.