Die SSK

Die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz umfasst die Staatskanzlerinnen und -kanzler der 26 Kantone, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, Vizekanzlerinnen und -kanzler des Bundes sowie den Sekretär/die Sekretärin der Liechtensteinischen Regierung.

Die SSK ist ein politisches Koordinationsorgan, das die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen fördert, Synergien zwischen dem Bund und den Kantonen bei Dossiers, welche die Tätigkeiten der Staatskanzleien berühren, schafft und den gegenseitigen Informationsaustausch erleichtert.

Die Staatskanzlerin oder der Staatskanzler, die oder der als Stabschefin oder Stabschef des Staatsrats amtet, überwacht die Sicherstellung einer gesunden und funktionellen Arbeitsumgebung für die Regierung des Kantons. Sie oder er organisiert die Sitzungen des Staatsrats und hat eine umfassende Vorstellung der vom Staatsrat behandelten Dossiers. 

1899 entstand der Wunsch, ein Rundschreiben/eine Kommunikation zu schaffen, das/die die verschiedenen Staatskanzleien zusammenführt, um die Kenntnisse über die Institutionen und Vorschriften der anderen Kantone zu verbessern. Es war nicht die Absicht, Verfahren der anderen Kantone zu kopieren, sondern sich darüber bewusst zu werden, dass das Wissen über die Institutionen der anderen Kantone wertvolle Informationen für die eigene Organisation lieferte und es im Kontext des Föderalismus interessant war, Verbindungen zwischen den Kantonen zu knüpfen.

In den Jahren 1900 und 1901 kamen die Staatskanzler zusammen, um die Aufgaben der Staatskanzleien und die Pflege der kollegialen Beziehungen zwischen den Staatskanzlern zu fördern. Die ersten Statuten der Schweizer Staatsschreiberkonferenz wurden am 19. August 1901 in Bern verabschiedet.

Zu Beginn trafen sich die Staatskanzler einmal jährlich während eines Wochenendes. Ab dem Jahr 1954 wurden zusätzlich zu den jährlichen Konferenzen ein- bis zweitägige Arbeitstreffen abgehalten, um sich komplexeren Dossiers zuzuwenden, deren Behandlung während der Generalversammlung nicht möglich war. Ab dem Jahr 1979 wurde es mit den neuen Statuten möglich, einen Vorstand zu bilden, was die Bearbeitung der Dossier bedeutend verbesserte; die Statuten wurden im Jahr 2003 erneut revidiert.

Ende 2004 wurde das von der SSK herausgegebene Informationsblatt nicht weiter zur Verfügung gestellt, und im Jahr 2019 wurde die Internetseite entwickelt, auf der die Aktivitäten der SSK aufgeführt sind.

Mitglieder

Der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz gehören die Vorsteherinnen und Vorsteher der Staatskanzleien, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler, die Vizekanzlerinnen und -kanzler des Bundes und die Regierungssekretärin oder der Regierungssekretär des Fürstentums Liechtenstein an.

Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, trifft sich vier Mal jährlich, während die Generalversammlung der Mitglieder sich zwei Mal jährlich trifft, im Frühling und im Herbst.

Agenda

Kommende Veranstaltungsdaten und -orte der nächsten Sitzungen des Vorstands und der Generalversammlung der Mitglieder. 

Vertretung

Einige Mitglieder-innen vertreten die SSK in verschiedenen Gremien, Ausschüssen, Arbeitsgruppen innerhalb oder außerhalb der Konferenz..

Jahresberichte

Die SSK publiziert jedes Jahr ein Jahresbericht ihrer Aktivitäten. Das Berichtsjahr lauft vom 1. Juli zum 30. Juni.

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