Der Bundesrat hat beschlossen, vorerst auf die Teilrevision des BPR zu verzichten.

Aus der Vernehmlassung geht zwar hervor, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone und der Parteien die Einführung von E-Voting grundsätzlich begrüssen:

19 Kantone und die Konferenz der Kantonsregierungen haben sich in der Vernehmlassung deutlich für die Überführung in den ordentlichen Betrieb ausgesprochen. Lediglich 3 Kantone (NW, SZ, VD) haben die Teilrevision abgelehnt. Vier Kantone (SO, SG, GE, VS) unterstützen E-Voting im Grundsatz, erachten den Zeitpunkt zur Überführung in den ordentlichen Betrieb aber als verfrüht. Diese Haltung entspricht auch den Antworten der Parteien, die sich grundsätzlich für E-Voting aussprechen, erachter die Zeit ebenfalls als noch nicht reif für diesen Schritt.

Der Entscheid des Bundesrates, die Überführung in den ordentlichen Betrieb im Moment nicht weiterzuverfolgen, ist somit nachvollziehbar. Ziel ist es jetzt, dass Bund und Kantone gemeinsam einen sauberen Neustart der Versuchsphase vornehmen und bis Ende 2020 einen Bericht vorlegen.

Ziel ist der Aufbau eines stabilen Versuchsbetriebs mit Systemen der neusten Generation. Dazu gehören ein Ausbau der unabhängigen Kontrollen, eine Stärkung von Transparenz und Vertrauen sowie der vermehrte Einbezug der Wissenschaft. Zudem sind die bestehenden Anforderungen und Prozesse zu überprüfen.

Die Kantone und der Bund haben dasselbe Ziel: die schrittweise Einführung mit sicheren und vertrauenswürdigen Systemen, jeder Kanton in seinem Tempo.