Ein Informationsbedürfnis der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz
Im Jahr 1899 hat Herr Dr. Arnold Bosshardt, Sekretär des Departements des Inneren des Kantons Zürich, die Grundlagen für ein Zeitschriftenprojekt mit dem Titel «Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung» geschaffen.
Diese Publikation hatte zum Ziel, gewichtige Fragen im Bereich des Verwaltungsrechts sowie Best Practices in den Kantonen in diesem Bereich zu behandeln. Dadurch wurden die Grundlagen für die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz geschaffen. Die erste Nummer der Zeitschrift erscheint im April 1900. Anlässlich der Schaffung der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz im Jahre 1902 lautete das Ziel der Konferenz, sich zwischen kantonalen Verwaltungen, der Bundesverwaltung und den Gemeindeverwaltungen austauschen zu können, und Informationen zu den verschiedenen Aufgaben der Staatskanzleien auszutauschen.
Wenngleich das Bulletin zunächst für den internen Gebrauch in der Bundesverwaltung, den kantonalen und den Gemeindeverwaltungen gedacht war, wurde 1976 entschieden, es gänzlich zu öffnen, und die Staatskanzlei des Kantons Zürich produziert und publiziert dieses seit damals monatlich.
Während 28 Jahren sind nicht weniger als 347 Ausgaben des Bulletins publiziert worden. Darin wurde über eidgenössische und kantonale Wahlgänge, Referenden, parlamentarische Initiativen, Resultate von Umfragen berichtet, weiter enthielt es Mitteilungen über Vorbereitungen, Promulgationen und die Umsetzung von juristischen Dekreten des Bundes und der Kantone, Vernehmlassungs-Kalender und Stellungnamen der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz.
Mit der zunehmenden Digitalisierung entstanden andere Informations- und Kommunikationskanäle um über diese Sachverhalte zu kommunizieren, und es wurde beschlossen, die Publikation der Papierversion der Zeitschrift im Jahr 2004 zu stoppen. Die Mehrheit der Informationen aus der Zeitschrift wurden von den verschiedenen zuständigen Stellen ins Internet übernommen und dort veröffentlicht, so unter anderem vom Bund, Regierungskonferenzen und den kantonalen Parlamenten.
Die Funktion des Staatskanzlers hat sich seit deren Anfängen bis heute stark entwickelt. Und so kommt es, dass die mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen verbundenen Themen (E-Voting, E-Government, Lexfind), die Komplexität der Dossiers und das zunehmende Bedürfnis nach Transparenz in den staatlichen Verwaltungsprozessen zu einer Bereitschaft führten, breiter über die Aktivitäten der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz und generell der Staatskanzleien zu kommunizieren.
Die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz hat 2018 ihr Generalsekretariat, das sich in Freiburg befindet, damit beauftragt, eine Internetplattform aufzubauen, um damit auf das zunehmende Aufkommen an Kommunikationsbedürfnissen zu antworten. Die technische Realisierung erfolgte durch die Agentur Kameleo, die grafische Gestaltung erfolgte durch die Firma Asphalt design, die beide in Freiburg ansässig sind, die Texte wurden von der Staatskanzlei des Kantons Freiburg verfasst.